Allgemeines Bedingungen:  

  1. In möglichem Fall, dass der Schüler oder Schülerin den Kurs nicht beginnen könnte oder nach Beginn des Kurses er oder sie diesen abbrechen, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
  2. Rückerstattung vor Kursbeginn Alle eingezahlte Beiträge werden erstattet außer die Einschreibungsgebühren. 
  3. Nach Beginn des Kurses, darf der Beitrag eines Schülers oder einer Schülerin  für zukünftige Einzahlungen eingefroren werden, dieser darf aber nur bis max.6 Monate eingefroren werden. Aufeinanderfolgendes Einfrieren ist nicht möglich. 
  4. Nach Beginn des Abrechnungszeitraum (ab Abrechnungstag) , ist keine Erstattung mehr möglich.
  5. Rückerstattungsverfahren: Antragsformular ausfüllen und die Unterlagen an unserem Kursstandort persönlich vorlegen.
  6. Beiträge, die innerhalb 6 Monate nicht eingefordert wurden, werden nicht zurückerstattet.  
  7. Alle bewilligte Erstattungen werden anteilig berechnet je nach dem Abrechnungszeitraum des Schüler oder der Schülerin.  
  8. Aus bewilligten Erstattungen werden Verwaltungskosten (10% des Betrages der Rückerstattung) abgezogen.
  9. Rückerstattung Periode: 15 Werktage nach Abgabe der Unterlagen und 30 Werktage danach bis zur Ausgabe des Schecks.
  10. Die Administration behält sich das Recht vor, die Rückerstattung zu bewilligen oder abzulehnen und den Prozentsatz im Falle einer Rückerstattung zu definieren.

Ausnahmen: 

Bei Schließung oder nicht Öffnung einer Gruppe seitens Intensa. Nur in diesem Einzelfall wird den einbezahlten Beitrag zurückgestattet mit der Ausnahme von didaktischen Materialen, wenn welche abgegeben wurden.  

Versión 10-05-2019